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Donnerstag, 28. März 2024
Regelung der DSV Fachsparten Masters und Schwimmen zum Thema "Schwimmanzüge" PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Christiane Cova-Hög   
Sonntag, 17. Januar 2010

Die DSV Fachsparten Masters und Schwimmen haben eine gemeinsame Festlegung zur Anwendung der FINA-Regeln bezüglich der Schwimmanzüge herausgebracht.

Ab dem 01.01.2010 wird damit für den Bereich des Deutschen Schwimmverbandes festgelegt, dass Schwimmanzüge bei Männern nur noch aus einem, bei Frauen aus einem oder zwei Teilen bestehen und nur bis zu den Knien reichen dürfen. Bei Männern muss der Schwimmanzug außerdem unterhalb des Bauchnabels enden (es sind also keine Anzüge mehr erlaubt). Bei Frauen darf weder der Nacken noch die Schultern bedeckt sein (Anzüge mit Reißverschluss sind nicht mehr erlaubt). Während des Wettkampfs darf nur ein Schwimmanzug getragen werden. Es ist somit nicht erlaubt zwei oder mehr Schwimmanzüge übereinander zu tragen. Schwimmanzüge dürfen zudem Anstandsregeln nicht verletzen und müssen aus undurchsichtigem, wasserdurchlässigem Gewebe (kein Neopren) beschaffen sein. Diese Regeln gelten für alle Veranstaltungen der Fachsparten Schwimmen, einschließlich Freiwasserschwimmen und Masterswettkämpfen.

Weitergehende Vorschriften der FINA, der LEN und/oder anderer Internationaler Organisationen bezüglich der Verwendung bestimmter Schwimmanzüge bleiben vorbehalten.

 
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